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Abnahmevorschriften des Bekleidungsamtes für Pickelhauben und Tschakos aus dem Jahr 1897

(Quelle: Dienstanweisung für die Bekleidungsämter - Königlich Preussisches Kriegsministerium, 1897)

Beilage 6, Abschnitt V (Fertige Stücke), Unterabschnitt C (Helme und Tschakos), Seiten 183 bis 188:

Helm

  1. Das zu dem Helmkopf verwendete Leder muß mit Eichenlohe und Katechu gegerbt sein. Die innere, die Narbenseite, muß eine natürliche braune Farbe haben und diese auch nach dem lackieren behalten.
    Die Stärke des Leders in dem oberen Teil 2,2 - 2,8 mm, in dem unteren 1,8 - 2,4 mm. Bis etwa 5 cm unterhalb des Tellers muß dasselbe so widerstandsfähig sein, daß ein Eindrücken, bei mäßig starkem Druck mit der Hand bzw. dem Daumen, nicht möglich ist. Der untere Teil, in der Höhe der Ohrenleder, darf etwas nachgeben.
    Ein Versteifen des Leders mit Leim oder dergl. ist nicht gestattet.
  2. Zu dem Lackieren darf nur bester Öllack verwendet werden. Derselbe muß einen glatten Spiegel haben und nicht wolkig erscheinen. Leder und Lack müssen so fest miteinander verbunden sein, daß sich letzterer durch Einwirkung von Luft, Nässe oder Hitze nicht ablöst, auch beim Eindrücken des Helmkopfes nicht abspringt.
  3. Um den richtigen Grad der Gerbung und den Lack zu prüfen, wird ein fertiger Helm 24 Stunden in Wasser gelegt. Der Lack darf hiernach keine Blasen zeigen oder sich vom Leder ablösen lassen, mit einem weichen Lederlappen abgerieben, muß der Lack den alten Glanz zeigen, darf jedoch in geringem Grade wolkig erscheinen.
    Der Kopf muß, langsam an der Luft bzw. bei feuchter Witterung und im Winter in einem Zimmer bei mäßiger Temperatur getrocknet, seine ursprüngliche Form behalten; die Widerstandsfähigkeit muß dieselbe wie vor der Probe sein.*
  4. Die Höhe des Helmkopfes ist bei allen Kopfweiten dieselbe, und zwar 9,0 cm bzw. 10,5 cm ohne Vorder- und Hinterschirm. Dieselbe wird derart festgestellt, daß ein Lineal quer über den Helmkopf unterhalb der Ohrenleder bzw. über Vorder- und Hinterkopf gelegt und dann die senkrechte Entfernung nach der Mitte mittelst Holzmessstabes gemessen wird.
    Helme mit Beschlag und Aufsatzspitze müssen, nebeneinander, über die Spitzen gemessen, die gleiche Höhe von 21,0 - 21,3 cm haben.
  5. Das zu den Schweißledern verwendete Schafsleder muß zur Erhöhung der Wasserdichtigkeit sumachgar - erkenntlich durch ein gelblich-weißes Aussehen auf der Rückseite - gegerbt sein. Die geschwärzte Seite darf beim Reiben mit weißem Papier überhaupt nicht, beim Reiben mit einem angefeuchteten Tuch nur in geringem Maße abfärben. Das Einnähen des Schweißleders mit der Maschine ist zulässig.
  6. Die Helmschirme, von gleicher Gerbung und Lackierung wie der Kopf, werden in drei Größen, je nach den Kopfweiten, verwendet. Dieselben können ebenso wie die Ohrenleder mit der Maschine angesteppt sein; Stichzahl bei den Schirmen auf 3 cm zehn bis elf.
    Die Stärke des Leders beträgt beim Vorderschirm 2,0 - 2,8 mm, beim Hinterschirm 2,4 - 3,2 mm.
  7. Die Splinte, mit denen die Vorderschiene und der Teller am Helmkopf befestigt sind, müssen in den Kopf mit Hartlot eingelötet sein. Die Verwendung von lose in den Kopf eingesetzten Splinten ist nicht zulässig.
  8. Die zu den Beschlägen verwendeten Metalle müssen von gleicher Legierung bzw. Färbung sein.
    > Die Aluminiumbronze: 94 - 96 % Kupfer, 6 - 4 % Aluminium.
    > Das Neusilber: 22 - 25 % Nickel, 65 - 63 % Kupfer, 13 - 12 % Zink.
    > Das zum Zierrat verwendete Tombak-Blech enthält 86 - 89 % Kupfer, 14 - 11 % Zink.
    Eine chemische Untersuchung des Metalls ist nur dann erforderlich, wenn die Färbung, die Widerstandsfähigkeit und die Gewichtszahlen die Verwendung unvorschriftsmäßiger Legierungen vermuten lassen.
  9. Die Zierrate müssen genau in der Mitte über dem Vorderschirm, auf dem oberen Rande des letzteren auf- und am Helmkopf anliegend, sitzen. Da für jede Gattung nur eine Größe besteht, so haben die Zierrate bei den verschiedenen Kopfweiten auch einen verschiedenen Abstand von dem Tellerrand; bei den Helmen kleinsten Kopfmaßes berühren dieselben den letzteren fast.
  10. Der Teller muß innen, rings um den Ausschnitt, in welchen die Aufsatzspitze eingelötet ist, eine wulstartige Erhöhung haben, welche ebenso wie der äußere, auf dem Leder des Helmkopfes aufliegt. Das Eindrücken bzw. Verbiegen des Tellers bzw. der Aufsatzspitze wird hierdurch verhindert.
    Die eigentliche Spitze muß aus einem Stück gedrückt, also ohne Lötnaht hergestellt sein.
  11. Es beträgt das Gewicht:
    des vollständigen Helmes:**
    > für Linien-Infanterie: 360,0 g +/- 30,0 g
    > für Linien-Grenadiere: 425,0 g +/- 35,0 g
    > für Garde-Infanterie: 445,0 g +/- 35,0 g
    bei  Kopfweiten über 58 cm erhöht sich das Gewicht bis zu 20 g.
    die einzelnen Teile und zwar:
    > des Helmkopfes mit Schirmen, Schweißleder, Binde- & Vorsteckriemchen:** 185,0 g +/- 20,0 g
    des am Helmkopf befestigten Beschlages und zwar,
       - der Vorderschiene mit zwei Splinten:* 17,0 g +/- 1,5 g
       - der Hinterschiene mit Unterlegscheibe u. Schraubenmutter: 15,5 g +/- 1,5 g
       - des Tellers mit der Aufsatzspitze und vier Splinten,
        >> bei fester Spitze: 55,0 g +/- 3,5 g
        >> bei Schraubspitze: 70,0 g +/- 3,5 g
       der Teller-Unterlegescheibe: 15,0 g +/- 1,5 g
       -
     der beiden Seitenrosetten mit Unterlegscheiben: 11,0 g +/- 1,0 g
       - des Wappenadlers:
        >> mit FR, FWR oder des badischen Greifs: 32,0 g +/- 3,0 g
        >> des Gardeadlers mit Stern: 52,0 g +/- 4,0 g
    mit Auszeichnungsband und für badischen neusilbernen Greif mit Stern erhöht sich das Gewicht um bis 20 g gegenüber dem Wappenadlers mit FR.
    > des Kinnriemens mit Beschlag: 25,0 g +/- 3,0 g
    > der Schuppenketten mit Riemen und Schnalle: 75,0 g +/- 8,0 g
    > der Kokarde für Gemeine: 4,5 g +/- 0,5 g
    > des Haarbuschtrichters mit Kopfnadel: 54,0 g +/- 6,0 g
  12. Jeder Helm muß auf dem Hinterschirm mit der Nummer der Kopfweite, innen im Kopf, unterhalb der Unterlegscheibe, mit der Firma des Fabrikanten gestempelt sein. 

Tschako

  1. Betreffs des Leders und der Lackierung sind dieselben Anforderungen wie bei dem Helm (Ziffer 1 bis 3, 5 und 6) zu stellen, nur kann die Widerstandsfähigkeit gegen Druck nicht gefordert werden.
    Die Stärke des Leders im Kopf, einschließlich Deckel, beträgt 2,0 - 2,5 mm. Der äußere Rand des Deckels muß etwas erhaben gepreßt sein.
  2. Die Höhe des Tschakos ist bei allen Kopfweiten die gleiche; sie beträgt an der Seite, von der unteren Kante des Futters bis zur oberen Kante des Deckels gemessen, 11,5 cm. Die ganze Höhe mit Schirmen, senkrecht gemessen, beläuft sich auf 15,5 cm; dieselbe ist vorn und hinten gleich.
    Der Deckel hat je nach Kopfweite 12,5 - 14,5 cm im Durchmesser.
  3. Die Lederstärke beträgt beim Vorder- und Hinterschirm 2,5 - 3,3 mm. Die Wulst am hinteren Rand des Vorderschirms muß 4mm stark und 6 mm breit sein.
  4. Es beträgt das Gewicht:
    des vollständigen Tschakos,**
    > für Linien- und Garde-Jäger: 310,0 g +/- 20,0 g
    der einzelnen Teile und zwar,
    > des Tschakos mit Schirmen, Ventilen, Schweißleder, Binde- und Vorsteckriemchen:** 244,0 g +/- 14,0 g
    > des Adlers und des Gardesterns: 20,0 g +/- 2,0 g
    > der beiden Rosetten mit Unterlegscheiben: 11,0 g +/- 1,0 g
    > des Kinnriemens mit Beschlag: 25,0 g +/- 3,0 g
    > des Nationals: 12,0 g +/- 2,0 g
    > des Haarbuschtrichters: 40,0 g +/- 4,0 g
  5. Wie zu Helm 12; der Firmenstempel muß innen in der Mitte des Deckels angebracht sein.

 Helm- und Tschakoüberzüge

  1. Der Stoff muß vollkommen krumpffrei sein, braucht indessen nicht wasserdicht sein. Fadenzahl auf den Quadratzentimeter: In der Kette 15 im Schuß 13 - 14. Über geringe Abweichungen im Farbenton, der Probe gegenüber, kann hinweggesehen werden.
  2. Die Form soll sich der des Helmes bzw. Tschakos möglichst eng anschließen; insbesondere darf die vordere Kante nicht über die untere Kante des Vorderschirmes herabhängen.
  3. Das Gewicht beträgt für Helm- bzw. Tschakoüberzug 30,0 g +/- 3,0 g.

*  Der Helm ist als trocken anzusehen, sobald er annähernd dasselbe Gewicht wie vor der Wasserprobe wiedererlangt hat.

** Infolge der hygroskopischen Eigenschaften des Leders darf bei Lieferung im Winter oder im Sommer bei anhaltend feuchter Witterung, der Helm- oder Tschakokopf 20 g schwerer sein.

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